Medizinische Betreuung/Behandlungspflege
Behandlungspflege ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die Ihr behandelnder Arzt an uns weiterleitet (verordnet), um Sie zu Hause medizinisch zu unterstützen.
Diese Maßnahmen dienen dazu, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Sie kommen häufig in Betracht, wenn Sie nicht in die ärztliche Praxis gehen können und Sie selbst nicht in der Lage sind, diese Leistungen durchzuführen oder über einige Tage diese Maßnahmen erst erlernen müssen (Anleiten zur Behandlungspflege).
Verordnungsfähige Leistungen laut dem Leistungskatalog der Krankenkasse sind folgende:
Leistungskatalog:
- Häusliche Krankenpflege gem. § 37.1
- Absaugen der oberen Atemwege
- Blutdruckkontrolle
- Blutzuckerkontrolle
- Bronchialtoilette
- Dekubitusbehandlung
- Dermatologisches Bad
- Drainagen Versorgung
- Einreibung
- Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusion i. v.
- Injektionen s. c. sowie i. m.
- Injektionen richten
- Katheterisierung der Harnblase
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamente herrichten
- Medikamentengabe
- Stomaversorgung
- Trachealkanüle wechseln und pflegen
- Verbandswechsel (z.B. Wundverbände und Kompressionsverbände)
- Verabreichung eines Klistier
- Verabreichung eines Einlauf
- Scannerblick (spezielle Krankenbeobachtung)
Die Kosten der Behandlungspflege werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.